Vorbemerkung
Beschwerden und Konflikte sind allerdings unvermeidbare Bestandteile des schulischen Alltags. So unerfreulich diese auch sein mögen: Wenn Probleme gemeinschaftlich gelöst werden, dann können daraus wichtige Impulse in Bezug auf das zukünftige Miteinander entstehen.
Handlungsempfehlungen
Um einen konstruktiven Umgang mit Beschwerden und Konflikten zu ermöglichen, gilt vorab Folgendes:
Lehrkräfte sollten bedenken:
Eltern sollten bedenken:
Grundsätze der Kommunikation
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte sollten Beschwerden zunächst immer dort vortragen, wo der Beschwerdegrund aufgetaucht ist. Erst wenn auf dieser Ebene keine Lösung gefunden werden kann, sollten Dritte hinzugezogen oder andere Ebenen einbezogen werden. Wichtig ist, dass die Beschwerde sachlich vorgetragen wird.
Gegenseitiger Respekt und das Bemühen um eine einvernehmliche Lösung sollten Grundlage jedes Gesprächs sein. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen.
Wir als Schule nehmen jede Beschwerde ernst. Alle Beteiligten bekommen grundsätzlich Zeit, um gehört zu werden. Deshalb brauchen wir eine angemessene Bearbeitungszeit.
Wenn das Problem bei den ersten Gesprächen zwischen den Beteiligten nicht zur Zufriedenheit aller beseitigt werden kann, soll der Vorgang schriftlich dokumentiert werden.
Die folgenden Grafiken dienen zur Veranschaulichung unseres gemeinsamen Handlungsrahmens:
Erläuterungen
Die einzelnen Schritte sind aufeinander aufbauend und als Reihenfolge anzusehen. Eine Bearbeitung von Problemsituationen sollte grundsätzlich dort beginnen, wo sie auftreten.
Eine schriftliche Dokumentation von Vereinbarungen bewirkt eine Erhöhung der
Verbindlichkeit.
Intervention der Schulleitung
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z.B. bei einer schwerwiegenden Pflichtverletzung oder Straftat), muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen.
Erläuterungen
Die einzelnen Schritte sind aufeinander aufbauend und als Reihenfolge anzusehen. Eine Bearbeitung von Problemsituationen sollte grundsätzlich dort beginnen, wo sie auftreten. Eine schriftliche Dokumentation von Vereinbarungen bewirkt eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
Intervention der Schulleitung
Handelt es sich bei dem Beschwerdegrund um ein Problem großer Tragweite (z.B. bei einer schwerwiegenden Dienstpflichtver-letzung), muss die Schulleitung unmittelbar eingreifen und wird bei Bedarf die nächst-höhere Behörde (Schulaufsicht) informieren.